Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 129 InsO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Befriedung eines (späteren) Insolvenzgläubigers durch Inanspruchnahme von Darlehensmitteln aus einer nicht ausgeschöpften Kreditlinie
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 10.02.2003 - 12 O 307/02
- OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
- OLG Hamm, 05.02.2004 - 27 U 73/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99
Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
Die Befriedigung eines (späeteren) Insolvenzgläubigers unter Inanspruchnahme von Darlehensmitteln aus einer nicht ausgeschöpften Kreditlinie bewirkt regelmäßig eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung (Anschluss an BGH ZIP 2002, 489).Der Bundesgerichtshof hat die Frage nach der Gläubigerbenachteilung durch Befriedigung eines späteren Insolvenzgläubigers mit Darlehensmitteln aber nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung dahin beantwortet, dass hierdurch regelmäßig eine Gläubigerbenachteiligung bewirkt werde, wenn das Schuldnervermögen nach der Verfahrenseröffnung nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen (Urteil vom 07.02.2002, IX ZR 115/99, ZIP 2002, 489).
- BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97
Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
Ob der vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 9.500,00 DM wegen der weiteren an den Beklagten geleisteten Scheckzahlung im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zum ernsthaften Sanierungsversuch unbegründet wäre (vgl. BGH ZIP 1998, 248), kann offen bleiben. - BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00
BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
Eine Anfechtung komme in Betracht, weil der Anspruch auf Krediteinräumung pfändbar sei (vgl. Münchener Kommentar - Kirchhof, § 129 InsO, Rdnr. 123, unter Hinweis auf BGH WM 2001, 898). - BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
Entscheidend ist die Einlösung des Schecks durch die bezogene Bank (vgl. BGHZ 118, 171, 176;… Münchener Kommentar - Kirchhof, § 140 InsO, Rdnr. 11). - BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88
Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den …
Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2003 - 27 U 73/03
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.02.1990 - IX ZR 149/88 - (BGH NJW 1990, 2687) kann eine Benachteiligung der übrigen Gläubiger darin liegen, dass die als Kredit der Gemeinschuldnerin zur Verfügung stehenden Mittel für eine inkongruente Befriedigung verbraucht und nicht in anderer Weise zum Nutzen ihres Geschäftsbetriebes verwendet worden sind.